Unterstützen

Hilf uns, unser Bauprojekt zu realisieren


Ziel unseres Projektes ist es, Wohnraum zu schaffen, der für möglichst viele Menschen bezahlbar ist – eben auch für Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln. Du kannst uns dabei unterstützen, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen!

So kann unser Bauprojekt finanziell unterstützt werden:

Fördermitgliedschaften

Mit dem Beitritt zur Genossenschaft als Fördermitglied und der Zeichnung von mindestens einem Geschäftsanteil unterstützt du den Bau unseres zukünftigen Wohnprojektes. Ein Geschäftsanteil beträgt 500 €. Gerne kannst du auch mehr Anteile zeichnen. Du unterstützt dadurch die Umsetzung unseres Projekts. Als Fördermitglied bist du ein Teil unserer Genossenschaft und wirst regelmäßig über die Entwicklung des Projekts informiert.
Wichtig: Die Fördermitgliedschaft begründet weder ein Stimmrecht noch einen Anspruch auf die Nutzung
einer Wohnung im Projekt.

Hier findest du weitere Informationen zu unserer Genossenschaft und wie du Mitglied werden kannst.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Solidaritätsanteile

Mitglieder und Fördermitglieder haben die Möglichkeit, Geschäftsanteile für andere Personen zu übernehmen (sogenannte Solidaritätsanteile).

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In einer Genossenschaft müssen Mitglieder, die eine Wohnung nutzen, eine bestimmte Anzahl an Geschäftsteilen für ihre Wohnung einbringen. Nicht alle können diese Summe sofort oder vollständig aufbringen. Solidaritätsanteile ermöglichen hier einen Ausgleich. Diese sind zusätzliche Geschäftsanteile an der Genossenschaft, die ein (Förder-) Mitglied der Genossenschaft zeichnet, um ein anderes Mitglied finanziell zu unterstützen. Dadurch kann eine Wohnung genutzt werden, auch wenn das wohnende Mitglied (noch) nicht alle erforderlichen Anteile selbst aufbringen kann. Die Anteile bleiben Eigentum der gebenden Person, werden aber für die Wohnungsnutzung einer Partei im Wohnprojekt angerechnet.

Solidaritätsanteile sind ein Weg, um eine gezielte finanzielle Unterstützung verbindlich zu regeln. Für das Gesamtprojekt stärken sie zudem die Eigenkapitalbasis und schaffen aufgrund der langfristigen Bindung Planungssicherheit für die Genossenschaft als Ganzes.

Voraussetzung für Solidaritätsanteile ist der Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.

Wichtig: Solidaritätsanteile können nicht einseitig gekündigt werden und bleiben so lange im Projekt wie die geförderte Person.

Nachrangdarlehen

Es gibt die Möglichkeit, uns als Fördermitglieder über Nachrangdarlehen zu unterstützen.

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Nachrangdarlehen sind eine bestimmte Form eines Kredits, der direkt von (Förder-)Mitgliedern an unsere Genossenschaft vergeben werden kann. Das heißt, du gibst unserer Genossenschaft ein Darlehen, welches wir zur Verwirklichung unseres Hauses einsetzen. Diese erleichtern uns Gespräche mit der Bank und ermöglichen uns bessere Kreditkonditionen. Zudem müssen wir weniger Kredite bei der Bank aufnehmen. Voraussetzung für die Gewährung eines Nachrangdarlehns ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.

Bei einem Nachrangdarlehen besteht die Möglichkeit auf das eingesetzte Kapital Zinsen zu erhalten.

Melde dich gerne für weitere Informationen über unser Kontaktformular.

Du hast Interesse, uns konkret finanziell zu unterstützen?

Unser Vorstand freut sich auf deine Nachricht!

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