
mehr erfahren
In einer Genossenschaft müssen Mitglieder, die eine Wohnung nutzen, eine bestimmte Anzahl an Geschäftsteilen für ihre Wohnung einbringen. Nicht alle können diese Summe sofort oder vollständig aufbringen. Solidaritätsanteile ermöglichen hier einen Ausgleich. Diese sind zusätzliche Geschäftsanteile an der Genossenschaft, die ein (Förder-) Mitglied der Genossenschaft zeichnet, um ein anderes Mitglied finanziell zu unterstützen. Dadurch kann eine Wohnung genutzt werden, auch wenn das wohnende Mitglied (noch) nicht alle erforderlichen Anteile selbst aufbringen kann. Die Anteile bleiben Eigentum der gebenden Person, werden aber für die Wohnungsnutzung einer Partei im Wohnprojekt angerechnet.
Solidaritätsanteile sind ein Weg, um eine gezielte finanzielle Unterstützung verbindlich zu regeln. Für das Gesamtprojekt stärken sie zudem die Eigenkapitalbasis und schaffen aufgrund der langfristigen Bindung Planungssicherheit für die Genossenschaft als Ganzes.
Voraussetzung für Solidaritätsanteile ist der Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.
Wichtig: Solidaritätsanteile können nicht einseitig gekündigt werden und bleiben so lange im Projekt wie die geförderte Person.
mehr erfahren
Nachrangdarlehen sind eine bestimmte Form eines Kredits, der direkt von (Förder-)Mitgliedern an unsere Genossenschaft vergeben werden kann. Das heißt, du gibst unserer Genossenschaft ein Darlehen, welches wir zur Verwirklichung unseres Hauses einsetzen. Diese erleichtern uns Gespräche mit der Bank und ermöglichen uns bessere Kreditkonditionen. Zudem müssen wir weniger Kredite bei der Bank aufnehmen. Voraussetzung für die Gewährung eines Nachrangdarlehns ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.
Bei einem Nachrangdarlehen besteht die Möglichkeit auf das eingesetzte Kapital Zinsen zu erhalten.
Melde dich gerne für weitere Informationen über unser Kontaktformular.